Verbot des Betriebes von Himmelslaternen im Land Brandenburg
Seit dem 2. Februar 2010 gilt im Land Brandenburg ein Verbot für den Betrieb von sogenannten Himmels- oder Fluglaternen. Laut Information des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.V. droht ein Bußgeld von bis zu 5000,- Euro bei Verstoß gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung des Innenministers Rainer Speer. Er verwies auf die Gefährlichkeit dieser Laternen und ihren unbeeinflußbaren Flugbahnen. Für mehrere Brände konnten sie als Ursache nachgewiesen werden. Besonders gefährlich sind diese Himmelslaternen auch bei Hitze und Trockenheit, wie sie in den kommenden Wochen wieder eintreten werden. Brandenburg gehört mit seinen Kiefernbeständen zu den waldbrandgefährdesten Regionen Europas.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über den Betrieb von Fluglaternen finden Sie hier...



